Im Jahr 2003 wurde in Österreich von den Versicherungen eine Restwertbörse, besser bekannt als Wrackbörse installiert. Erreicht der Wert der Reparaturkosten eine gewisse Höhe (ca. 80% des Zeitwertes), stellt der Versicherer (Haftpflicht oder Kasko) das havarierte Fahrzeug als wirtschaftlichten Totalschaden in die Wrackbörse. Das sogenannte Wrack wird von Anbietern ersteigert, wobei diese ein verbindliches Angebot abgeben. Der Wert des Bestbieters wird dem Fahrzeugeigentümer als Restwert von der Versicherungsleistung abgezogen. Da auch der Verkauf des Wracks vom Fahrzeuginhaber durchgeführt werden muss, entsteht zusätzlich eine gewisse Rechtsunsicherheit. Problematisch wird es jedenfalls wenn der Eigentümer das beschädigte Fahrzeug gar nicht verkaufen will. In diesen Fällen, reicht die angebotene Versicherungsleistung für eine geplante Reparatur erfahrungsgemäß nicht.

Ein Autofahrer muss sich jedoch bei der Bemessung des Restwertesnicht auf einen vom Versichere ermittelten Bieter verweisen lassen. Der Wert ergibt sich vielmehr aus dem Durchschnittswert bei der Veräußerung an einen lokalen Gebrauchtwagenhändler. Bei Streitigkeiten mit dem Versicherer kann eine entsprechende Rechtsschutzversicherung jedenfalls hilfreich sein.